Die elektronische Fußfessel wird nun auch in Niedersachen eingeführt. Dies hat der Niedersächsische Landtag am Dienstag beschlossen. Niedersachsen ist damit einem bundesweiten Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle beigetreten. Die elektronische Fußfessel wurde in Hessen als Pilotprojekt im letzten Jahr getestet. Justizminister Bernd Busemann (CDU) erklärte uns, der n21-Online-Redaktion, die Hintergründe.
Für dieses Projekt kommen Inhaftierte, die eine Haftstrafe von drei Jahren und mehr hinter sich haben und als rückfällig gelten, in Betracht. Minister Busemann schätzt die Zahl auf ca. 60 Personen in Niedersachsen. Wer genau geeignet ist, wird von der jeweiligen Strafvollstreckungskammer eines Landgerichts im Vorfeld geprüft.
Die Fußfessel liefert über GPS geostatischte Daten an die Zentrale. Nähert sich der Straftäter einem verbotenen Bereich, wie z.B. der Wohnung eines ehemaligen Opfers, wird Alarm über die Zentralüberwachungsstelle in Hessen ausgelöst und daraufhin sofort die örtliche Polzei verständigt.
Eine Fußfessel kostet ca. 3000 €. Die Zentralstelle soll bundesweit maximal 2000 Straftäter gleichzeitig überwachen. Um die Kosten der Überwachung möglichst gering zu halten, wird die bereits vorhandene Überwachungszentrale in Hessen hierzu genutzt. Ein einheitliches System bedeute in der Serienproduktion eine weitere Kostensenkung. Alle Bundesländer außer Brandenburg beteiligen sich derzeit an diesem System.
Ein Vorteil für den Überwachten sei es, in ein anderes Bundesland umziehen zu können. Hintergrund sei es nicht, die Zahlen der Inhaftierten zu senken, sondern sie in erster Linie wieder in die Gesellschaft einzugliedern und eine berufliche Tätigkeit ausüben lassen zu können.